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Willkommen auf der Homepage der Thüringer Piercingschule

AGB

 

Vertragspartner:

Auftraggeber für ein Ausbildungsseminar, im Folgenden als Auszubildender genannt und der Thüringer Piercingschule Inhaber Veit Kelterborn Bahnhofstraße 16 a / 07407 Rudolstadt im folgenden als Thüringer Piercingschule bezeichnet.

 

§ 1

Gegenstand:

Vermitteln der fachlichen Kenntnisse zum Piercen

§ 2

Leistungen:

Dem Auszubildenden werden, die soweit dies möglich ist die Kenntnisse und Fertigkeiten zum durchführen von Standartbodypiercings vermittelt.

§ 3

Kosten:

Für die erbrachte Leistung und den Materialeinsatz werden dem Auszubildenden Ausbildungskosten in Höhe von 550 Euro zzgl. MwSt. berechnet. Zahlbar sofort nach erbrachter Leistung. Eine Ratenzahlung ist nur unter Vorbehalt und Absprache möglich. Für die Terminabsprache wird eine Anzahlung von 20 Prozent der Gesamtsumme erhoben, die mit den Ausbildungskosten verrechnet werden. Bei Nichteinhaltung des Termins wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Bis 14 Tage vor dem Termin ist ein Verschieben möglich.

§ 4

Haftungsausschluss:

Die Thüringer Piercingschule ist nicht Haftbar zu machen für eventuelle Fehler bei der späteren Arbeit der Auszubildenden am Kunden. Die Piercingschule bemüht sich, alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten die zum anfertigen eines Standartbodypiercings notwendig sind zu vermitteln. Die Piercingschule entbindet die Auszubildenden nicht von der allgemeinen Sorgfaltspflicht und von der Pflicht, sich ständig Fortzubilden und vermittelte Kenntnisse und Fertigkeiten zu erweitern und zu vertiefen-

§ 5

Geltungsbereich:

Die Thüringer Piercingschule erbringt alle Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser auf diesen Seiten wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sollten die AGB von der Thüringer Piercingschule geändert werden, so werden die neuen Regelungen 21 Tage nach deren Veröffentlichung auf den Seiten der www.piercing-ausbildung.de rechtswirksam in alle darauf folgende Rechtsgeschäfte einbezogen, es sei denn, der Auszubildende erklärt schriftlich innerhalb dieser Frist seinen begründeten Widerspruch gegenüber der Thüringer Piercingschule.

§7

Allgemein:

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Rudolstadt.

Stand 13.12.2007